Neuberger für NEUBERG
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Bringen Sie Ihre Fragen in die Machbarkeitsstudie ein!

Welche Fragen liegen Ihnen am Herzen? Was sollte Ihrer Meinung nach in der Machbarkeitsstudie geprüft werden? Schreiben Sie uns Ihre Anliegen! Gerne werden wir Ihre Prüfungsvorschläge hier veröffentlichen und an die Verantwortlichen für die Machbarkeitsstudie weiterleiten. Und über die Ergebnisse berichten. Oder über die Gründe, warum sie nicht berücksichtigt wurden.
Schreiben Sie uns! Schicken Sie uns eine E-Mail an info@neubergerfuerneuberg.de oder schreiben Sie uns hier über unser Kontaktformular. Wir freuen uns auf Ihre Vorschläge!
Wie ist der Stand der Machbarkeitsstudie?

(Stand: 5. Dezember 2017)


1. Beschlusslage

Grundlage für die Machbarkeitsstudie sind jeweils Beschlüsse der beiden Kommunalparlamente – der Gemeindevertretung in Neuberg und der Stadtverordnetenversammlung in Erlensee – , die jedoch erhebliche Unterschiede aufweisen.

Während in Erlensee die Stadtverordnetenversammlung am 23.03.2017 nur die „mögliche Bildung einer neuen Einheitsgemeinde bestehend aus der jetzigen Gemeinde Neuberg und der jetzigen Stadt Erlensee“ in den Blick nahm, beschloss die Gemeindevertretung in Neuberg am 31.05.2017 einstimmig die Beauftragung einer Machbarkeitsstudie "für die Schaffung einer zukunftsfähigen Verwaltungs- und Kommunalstruktur der Gemeinde Neuberg mit einer Nachbarkommune". Darin sollen die Vor- und Nachteile dreier Strukturmodelle (Vertiefung der interkommunalen Zusammenarbeit, Bildung eines gemeinsamen Gemeindeverwaltungsverbandes und Bildung einer neuen Einheitsgemeinde) aufgezeigt werden. Eine Fusion kommt hiernach nur als "ultima ratio" gegenüber anderen Formen der Kooperation in Betracht. Die Studie soll zunächst für die Gemeinde Neuberg und die Stadt Erlensee geprüft werden, steht anderen angrenzenden Kommunen aber grundsätzlich offen; das Gespräch mit diesen Kommunen soll gesucht werden. Eine Fusion soll vorzugsweise "unter Gleichen", als mit Kommunen in Betracht kommen, die von Einwohnerzahl und Struktur mit Neuberg vergleichbar sind. Sollte die Studie eine Fusion befürworten, muss eine abschließende Entscheidung durch einen Bürgerentscheid getroffen werden.

Die genauen Unterschiede können Sie hier nachlesen.


2. Förderung

Die Machbarkeitsstudie wird vom Land Hessen gefördert. Bereits am 1. September 2017 wurde laut einer Mitteliung des Kompetenzzentrums für interkommunale Zusammenarbeit die Bezuschussung der Machbarkeitsstudie bewilligt.

Nach den Vorgaben ist dem Antrag eine rechnerische Darlegung beizufügen, dass durch die interkommunale Zusammenarbeit eine mindestens 15 prozentige Kosteneinsparung erfolgen wird. Dies soll dargestellt werden an einer Gegenüberstellung der bisherigne Sach- und Personalkosten der einzelnen beteiligten Kommunen zu den gesamten Personal- und Sachkosten des Kooperationsverbandes. An einer Kooperation sollen hiernach in der Regel mindestens drei Kommunen beteiligt sein; in begründeten Ausnahmefällen genügt auch die Zusammenarbeit von zwei Kommunen. Weitere Details zur Förderung finden Sie hier.

Tatsächlich hat die Gemeinde Neuberg - entgegen der vorstehenden Vorgabe - dem Antrag keine entsprechende „rechnerische Darlegung“ beigefügt. Dies stand - aus Gründen, die wir nicht kennen - der Bezuschussung offensichtlich ebenso wenig entgegen wie die Tatsache, dass bislang nur zwei (und nicht drei) Kommunen sich beteiligen, ohne dass dargelegt wäre, warum es sich insoweit um einen begründeten Ausnahmefall handelt.


3. Auftragsvergabe

Der Auftrag zur Erstellung der Machbarkeitsstudie ist derzeit formell noch nicht erteilt; es soll der Eingang des Förderbescheides des Landes Hessen abgewartet werden, der am 28. Novembert 2017 erteilt wird. Tatsächlich stehen die Vertragspartner aber bereits fest.

An der Machbarkeitsstudie soll nach Medienberichten[i] der Hanauer Kommunalpolitiker Dieter Hog mitwirken, der für die Freiherr vom Stein Beratungs GmbH, eine Tochtergesellschaft des Hessischen Städte- und Gemeindebunds (HSGB) arbeitet. Geschäftsführender Direktor des HSGB ist Karl-Christian Schelzke.

Die Freiherr vom Stein Beratungs GmbH wurde am 12.01.2016 im Handelsregister (Amtsgericht Offenbach, HRB 48906) eingetragen.[ii] Hinweise auf die Expertise der Freiherr vom Stein Beratungs GmbH oder etwaige Referenzobjekte finden sich auf ihrer Hompage nicht. Dieter Hog wird auf der Internet-Plattform Xing als Unternehmensberater mit Ausbildung zum Diplom-Wirtschaftsingenieur an der Hochschule der Medien in Stuttgart geführt.[iii]

Als eine Art „Subunternehmer“ tätig werden soll die GE/CON GmbH. Geschäftsführer ist Erik Schmidtbaum. Nähere Informationen über diese Beratungsfirma finden Sie hier.

Weiterhin mitwirken an der Machbarkeitsstudie soll Claus Spandau, Geschäftsführer des Kompetenzzentrums für interkommunale Zusammenarbeit (kikz). Nähere Informationen hierüber finden Sie unter ikz-Hessen.de.


4. Ablauf

Nach Mitteilung von Erik Schmidtmann von der GE/CON GmbH soll das Projekt in mehreren Schritten („Partnersuche, Strategiefindung, Potenzial & Konzeptkon, Entscheidung, Umsetzung & Clearing“) durchgeführt werden. Eine Empfehlung soll im Sommer 2018 ausgesprochen werden. Bis dahin soll es drei größerer Veranstaltungen („Zukunftswerkstatt“) für alle Interessierten geben.


5. Lenkungsgruppen

In beiden Verwaltungen (Neuberg und Erlensee) wurden Lenkungsgrupen gebildet, die nach Zeitungsberichten die Machbarkeitsstudie zur möglichen Fusion steuern sollen. Der Lenkungsgruppe in Neuberg gehören hiernach neben der Bürgermeisterin und den Beratern auch der Vorsitzende der Gemeindevertretung sowie Mitarbeiter des Rathauses an. Die Gemeindevertretung wurde in die Gründung und Besetzung der Lenkungsgruppe nicht einbezogen; ebensowenig sind Vertreter der in der Gemeindevertretung vertretenen Parteien oder auch der Bürgerinitiative "Neuberger für Neuberg" Teil dieser Lenkungsgruppen.

(Quelle: Hanauer Anzeiger vom 16.02.2018)


6. Zukunftswerkstätten

Am 17., 18. und 19. April 2018 fanden - nach Altersgruppen gestaffelt - "Zukunfttswerkstätten" statt, in denen Wünsche und Hoffnungen zur Zukunft Neubergs geäußert werden konnten.

Die Ergebnisse dieser Zukunftswerkstätten wird am 13. Juni 2018 ab 19:00 Uhr in einer gemeinsamen Bürgerversammlung in der Erlenhalle in Erlensee präsentiert.


7. Ergebnis

Am 26. Oktober 2018 wurden die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie in einer gemeinsamen Bürgerversammlung in Erlensee der Öffentlichkeit präsentiert. Das Gutachten kommt - wenig überraschend - zu dem Ergebnis, dass nur die Bildung einer Einheitsgemeinde (Fusion) zu einer dauerhaft leistungs- und damit zukunftsfähigen Verwaltungs- und Kommunalstruktur führen wird. Die vollständigen Unterlagen hierzu finden Sie hier.

Die Studie und deren Ergebnis sind nun eingehend darauf zu überprüfen, ob sie eine tragfähige Grundlage für eine so weitreichende und unumkehrbare Entscheidung darstellen. Wer sich hierbei einbringen und seine Einschätzungen mitteilen möchte, ist herzlich eingeladen, dies über unser Kontaktformular mitzuteilen.



Quellenangaben

[i] Hanauer Anzeiger vom 25.10.2017, Seite 27

[ii] https://handelsregister-online.net/neueintragung.cfm?cn=4177370

[iii] https://www.xing.com/profile/Dieter_Hog3